Das Ange­bot der Media­ti­on rich­tet sich an Per­so­nen oder Grup­pen, die zur Bei­le­gung eines Kon­flikts eine über­par­tei­li­che Drit­te als Unter­stüt­zung ein­set­zen möch­ten. Im Rah­men der Media­ti­on unter­stüt­ze ich Sie durch die Ver­mitt­lung zwi­schen min­des­tens zwei Kon­flikt­par­tei­en. Nur auf Basis von Frei­wil­lig­keit und Eigen­ver­ant­wort­lich­keit aller Betei­lig­ten, kann ein sol­cher Media­ti­ons­pro­zess ein­ge­lei­tet und durch­ge­führt wer­den. Ziel ist die Eini­gung oder Schlich­tung in Bezug auf den Kon­flikt­ge­gen­stand. Eine Kon­flik­me­dia­ti­on beinhal­tet in der Regel sie­ben Ver­mitt­lungs­stu­fen, in denen die Media­to­rin die Betei­lig­ten bis zur Eini­gung oder Schlich­tung begleitet.

Die betei­lig­ten Kon­flikt­par­tei­en tei­len sich die Kos­ten in der Regel. Wird eine Media­ti­on in einem Unter­neh­men durch­ge­führt, wird dies häu­fig durch die_den Arbeitgeber_in finan­ziert. Der Preis ori­en­tie­ren sich an der Dau­er des Media­ti­ons­ver­fah­rens und wird indi­vi­du­ell ver­ein­bart. Für gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne und Betrie­be sind die Prei­se ermäßigt. 

In einem tele­fo­ni­schen Bera­tungs­ge­spräch infor­mie­re ich sie kos­ten­los und unver­bind­lich und stel­le ein indi­vi­du­el­les Ange­bot für Sie zusammen. 

Nach einer Abklä­rung der Bereit­schaft zur Mit­wir­kung an einem Media­ti­ons­ver­fah­ren, fin­den sepe­ra­te Gesprä­che mit den Kon­flikt­be­tei­lig­ten statt. Die­se die­nen der Erör­te­rung des Kon­flikts, der Bezie­hung zwi­schen den Betei­lig­ten, der Ziel­vor­stel­lun­gen bzgl. des Media­ti­ons­ver­fah­rens und aller bis­he­ri­ger Bemü­hun­gen zur Konfliktbeilegung.

Beim Kick-Off-Mee­ting fin­det die ers­te Begeg­nung der Kon­flikt­par­tei­en mit der Media­to­rin zur Ein­füh­rung in die Media­ti­ons­pro­zes­se statt. Nach einer inhalt­li­chen Her­an­füh­rung erfolgt die zeit­li­che Abstim­mung bzgl. der nächs­ten Schrit­te und Termine.

Bei­de Kon­flikt­par­tei­en erhal­ten nach­ein­an­der die Mög­lich­keit den Sach­ver­halt aus ihrer Per­spek­ti­ve zu schil­dern. Bei der Struk­tu­rie­rung der Pro­blem­dar­stel­lung unter­stützt die Mediatorin.

Die Kon­flikt­par­tei­en wer­den bei die­sem Schritt dar­in gestärkt, ein Ver­ständ­nis für den_die Konfliktgegner_in zu entwickeln.

In einem wei­te­ren Schritt wer­den geeig­ne­te Maß­nah­men zur Kon­flikt­bei­le­gung ermit­telt. Im Fokus ste­hen die Ideen und Wün­sche aller Betei­lig­ten. Es geht dar­um eine gemein­sa­me Lösung und einen gemein­sa­men Weg zu die­ser zu fin­den. Gleich­zei­tig wer­den an die­ser Stel­le die bis­he­ri­gen Ergeb­nis­se und Ein­drü­cke resü­miert und die bis­he­ri­gen Fort­schrit­te noch­mal betrachtet.

In einem gemein­sa­men Tref­fen mit allen Betei­lig­ten wer­den die doku­men­tier­ten Ergeb­nis­se der Vor­pha­se gefil­tert und hin­sicht­lich ihrer Umsetz­bar­keit geprüft.
In einer schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung hal­ten die Kon­flikt­par­tei­en die Maß­nah­men zur Bei­le­gung fest. Die­se sol­len dabei so fest­ge­legt wer­den, dass sie spe­zi­fisch, mess­bar, zu errei­chen und zeit­lich fest­ge­legt sind. Außer­dem wird ein Zeit­punkt einer Nach­me­dia­ti­on fest­ge­legt, zu wel­chem die Media­to­rin eine Rück­mel­dung über den aktu­el­len Stand erhal­ten soll.